Im Unternehmensverband Südwest haben sich mehr als 850 überwiegend mittelständische Unternehmen aus Baden-Württemberg zusammengeschlossen, – zumeist Betriebe aus der Metall- und Elektroindustrie.
Die Organe des Verbands sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Geschäftsführung
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Auf ihr hat jedes Mitglied - unabhängig von der Unternehmensgröße - eine Stimme. Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über die Wahl der Vorstandsmitglieder, die Genehmigung von Jahresabschluss und Haushaltsplan, die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen oder Umlagen, die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung oder über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.
VORSTAND
Der Vorstand ist das Führungsorgan des Verbands und stellt die Richtlinien für die Durchführung der Verbandsarbeit auf. Er besteht aus mindestens drei, höchstens fünf ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem Verband und wird von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. (Liste Vorstand)
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Die Geschäftsführung berät die Verbandsorgane und ist für die Erledigung des täglichen operativen Geschäfts der Verbandsarbeit gemäß den Vorgaben des Vorstands verantwortlich. Durch die Bündelung der hauptamtlichen Geschäfte dreier Verbände (USW, Südwestmetall, Arbeitgeber Baden-Württemberg) kann die Geschäftsführung dabei auf die Unterstützung von mehr als 200 Verbandsmitarbeitern zurückgreifen, darunter rund 90 Juristen und mehr als 20 Verbandsingenieure.