Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, hat die Politik auf diese Thematik reagiert. Es besagt unter anderem: Jeder Arbeitgeber wird unterstützt, wenn es darum geht, seine Mitarbeiter zu qualifizieren.
Da sagen wir von Arbeitgeberseite erst einmal: Danke. Alles, was den Unternehmen hilft, ihre Mitarbeiter – und damit auch ihren Betrieb – zukunftsfähig zu machen, ist uns willkommen. Und ein Gesetz, das speziell auf das Thema Digitalisierung hin fördert, ist uns wesentlich lieber als ein Bildungszeitgesetz, das auch die Yogalehrer-Ambitionen der Mitarbeiter abdeckt...
Es freut mich, dass der Bundesgesetzgeber in 2020 das Qualifizierungschancengesetz nachgebessert hat (Exkurs: Das Gesetz heißt jetzt „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ auch bekannt als „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“).
So wurden die Rahmenbedingungen im Vergleich zur 2019er-Version noch attraktiver gestaltet, insbesondere:
- Höhere Fördersätze ermöglichen hochwertigere Weiterbildungsmaßnahmen, bis hin zum Hochschulniveau.
- Die bürokratischen Hürden wurden abgebaut durch verschlankte Abläufe.